Vereinbarung über die Provisionsleistungsabrechnung im Gutschriftverfahren (self-billing)

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die erwirtschafteten Boni und Provisionen, die sich nach dem LavaVitae-Vergütungsplan richten, durch die LavaVitae GmbH per Gutschriftverfahren abgerechnet werden. Beide Parteien bestätigen, dass sie durch die Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Rechnungstellung rechtlich und technisch in der Lage sind, nach dem Gutschriftverfahren abzurechnen.

Allgemeine Bedingungen zum Gutschriftverfahren

Gegenstand der Vereinbarung
Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen regeln das Gutschriftverfahren und den Übertragungsweg der Provisionsgutschriften.

Abrechnung im Gutschriftverfahren
Erwirtschaftete Boni und Provisionen, die sich nach dem LavaVitae-Vergütungsplan richten, werden ausschließlich im Gutschriftverfahren der LavaVitae GmbH abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt monatlich durch die LavaVitae GmbH mittels Erstellung eines Abrechnungsbeleges (Provisionsgutschrift), welche im Backoffice unter Provisionsbelege abrufbar ist. Die Provisionsgutschrift spiegelt alle Details einer Abrechnung (z.B. Menge, Art, Preis einer Dienstleistung usw.) wider und entspricht den umsatzsteuerlichen Anforderungen und formalen Voraussetzungen nach § 11 UStG. Die Gutschrift erfolgt ausschließlich in EUR auf dem eigens dafür eingerichteten ID-Konto (Partnerkonto) im Backoffice des Geschäftspartners.

Berichtigungen von Gutschriften
Berichtigungen oder Stornierungen von Gutschriften können nur durch die LavaVitae GmbH als Gutschriftausstellerin vorgenommen werden.

Ersterfassung, Änderungen und Abfrage der steuerrechtlich relevanten Unternehmensdaten des Partners/der Partnerin
Mit Beginn der Partnerschaft werden die steuerrechtlich relevanten Unternehmensdaten wie die Steuernummer, die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer, USt-ID, VAT-Nummer), Sozialversicherungsnummer abgefragt. Ändern sich die steuerrechtlich relevanten Unternehmensdaten bzw. die Steuernummer oder die Berechtigung zum gesonderten Umsatzsteuerausweis, muss der Partner/die Partnerin dies unverzüglich nach Bekanntwerden im BackOffice im Bereich Einstellungen anpassen, damit zukünftige Provisionsgutschriften ordnungsgemäß ausgestellt werden. Die LavaVitae wird dem Partner/der Partnerin außerdem jährlich zur Datenerhebung (Datenaktualisierung bzw. Datenbestätigung) auffordern.
Ist der Partner/die Partnerin zum gesonderten Umsatzsteuerausweis berechtigt, muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer eingetragen werden bzw. wurde ihm eine solche Nummer nicht erteilt, muss die von seinem Finanzamt erteilte Steuernummer angegeben werden, damit die Provisionsgutschrift ordnungsgemäß ausgestellt wird.

Gültigkeit und Beendigung des Gutschriftverfahrens
Diese Vereinbarung ist nur zwischen dem Geschäftspartner und der LavaVitae GmbH gültig und nur solange eine aufrechte Geschäftspartnerschaft besteht.

Wirksamkeit und Widerspruch einer Provisionsgutschrift
Die jeweilige Provisionsgutschrift ist mit Zugang beim Geschäftspartner wirksam. Ist der Geschäftspartner mit dem Inhalt der Gutschrift nicht einverstanden, hat er unverzüglich Widerspruch einzulegen. Einen solchen Widerspruch hinsichtlich des Inhaltes der Gutschrift muss der Geschäftspartner auf dem elektronischen Weg per E-Mail – support@lavavitae.com - innerhalb von 4 Wochen ab dem ausgewiesenen Gutschriftdatum einlegen. Die LavaVitae GmbH ist berechtigt, Berichtigungen von Gutschriften mit weiteren erstellten Gutschriften zu verrechnen.

Haftung des Geschäftspartners
Der Geschäftspartner haftet für entstandene Schäden durch fehlerhafte steuerrechtlich relevante Unternehmensangaben wie Firmenname, Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. Steuernummer sowie Berechtigungen zum gesonderten Umsatzsteuerausweis sowie verspätete Änderungsmitteilungen dieser Daten. Die LavaVitae GmbH ist berechtigt, entstandene Schäden gegenüber dem Werkunternehmer als Schadensersatzansprüche gelten zu machen. Für die Anmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer ist der Geschäftspartner weiterhin selbst verantwortlich und steht auch somit gegenüber seinem Finanzamt in der Haftung.